Am Bitcoin scheiden sich die Geister. Kryptomillionäre wie Julian Hosp behaupten bei jeder Gelegenheit, dass jeder Mensch mit Kryptogeld reich werden könne. Kritische Stimmen wie der ehemalige Bundesbank-Präsident Jens Weidmann warnen immer wieder: „Der Bitcoin ist spekulativ, man kann Geld damit verlieren.“
In Deutschland denkt nach einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom trotz aller Unwägbarkeiten jeder dritte Bewohner ab 16 Jahren darüber nach, in Kryptowährungen wie Bitcoin zu investieren. 3 Prozent der Befragten sagen, sie hätten bereits in der Vergangenheit Kryptowerte gekauft, 6 Prozent haben das danach fest vor, 23 Prozent wollen es nicht ausschließen.
Dass ein Bitcoin-Handel hierzulande überhaupt in einem halbwegs geregelten Umfeld möglich ist, ist auch dem Bundesfinanzministerium zu verdanken. Vor zehn Jahren erkannte das Haus des damaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) den Bitcoin nämlich als „privates Geld“ an und legte damit einen rechtlichen Rahmen für die Besteuerung von Kryptogewinnen fest.
„Rohstoff und Wertespeicher“
Angestoßen wurde die Grundsatzentscheidung durch eine parlamentarische Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler. Der Diplom-Betriebswirt wollte wissen, wie Bitcoin-Gewinne nach Einschätzung der Bundesregierung besteuert werden müssen. Die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium, die vor zehn Jahren (16. August 2013) durch einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekannt wurde, fiel sehr grundsätzlich aus.
Der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Philipp Sandner erklärt: „Die Einschätzung des Ministeriums war für den Umgang mit dem Bitcoin in Deutschland sehr grundlegend.“ Sie habe sich auch über die vergangenen zehn Jahre behauptet und nie revidiert werden müssen. „Die Entscheidung machte sehr früh deutlich, wie der Bitcoin richtig einzuschätzen ist, nämlich als Rohstoff und Wertespeicher, nicht als Währung oder als Zahlungsdienst oder Ähnliches. Das Bundesfinanzministerium hat damals alles richtig gemacht, und das sogar noch frühzeitig“, sagt Sandner.
Die steuerlichen Konsequenzen der Antwort der Bundesregierung sind bis heute gültig. Nach einem Jahr Haltefrist sind Spekulationsgewinne oder Einnahmen aus Verkäufen von geschürften Kryptowerten wie Bitcoin steuerfrei. Die Entscheidung aus der Antwort des Ministeriums vor zehn Jahren steht in einer Reihe mit den Kryptoverwahrregeln, die vor dreieinhalb Jahren in Deutschland erlassen worden sind, und der sogenannten MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets), die Anfang Juli 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten ist. All diese Regelungen fördern langfristige Bitcoin-Anlagen. „Das hat dazu geführt, dass Deutschland sich zu einem recht Bitcoin-freundlichen Land entwickelt hat, auch wenn vielen das gar nicht bewusst ist“, sagt Sandner.
Wer im August 2013 die Summe von 4000 Euro in Bitcoin getauscht und seitdem gehalten hat, kann nun mehr als eine Million Euro steuerfrei zurücktauschen. Wer vor zehn Jahren aber 4000 Euro in Apple-Aktien gesteckt hätte, könnte sich aktuell lediglich über ein Portfolio im Wert von rund 34.000 Euro freuen.
Author: Tyler Green
Last Updated: 1700181842
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